Pflegegrade

 

Seit dem 01. Januar 2017 gelten die neuen 5 Pflegegrade, die die Pflegestufen vollständig ersetzen.

Der Begriff Pflegestufe ist somit komplett abgeschafft.

 

Die Abstufungen wurden neu eingeteilt, um auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in das System der Pflege zu integrieren.

Körperlich pflegebedürftige Menschen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden entsprechend den Einbußen ihrer Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und enthalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Die bisherige Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 werden somit durch die Pflegegrade ersetzt.

 

 
Die Umwandlung der alten Pflegestufen in Pflegegrade stellt sich wie folgt dar:
 
  • Pflegestufe 0 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 2

 

  • Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 3

 

  • Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4

 

  • Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5
  • Pflegestufe 3 plus Härtefall wird zu Pflegegrad 5
 
 
 
 

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